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Allgemeine Geschaefts- und Teilnahmebedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
für Veranstaltungen des DPSG Diözesanverbands Passau
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen des DPSG Diözesanverbands Passau.
Mit dem Absenden der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bereitgestellten Fassung akzeptiert.
1. Geltungsbereich und Veranstalter
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen des
DPSG Diözesanverbands Passau
Steinweg 1
94032 Passau
Telefon: 0851 3935420
E-Mail: dpsg@bistum-passau.de
nachfolgend „Veranstalter“.
- Sie gelten insbesondere für Diözesanversammlungen, Stufenkonferenzen, Wochenendveranstaltungen, Zeltlager, Schulungen, Bildungsmaßnahmen, Tagesveranstaltungen, Sportveranstaltungen und vergleichbare Angebote.
- Ergänzend gelten die Angaben im jeweiligen Veranstaltungsangebot, insbesondere im Online-Anmeldesystem Pretix, in der Einladung und in gesonderten Teilnahmeinformationen. Individuell vereinbarte und veranstaltungsspezifische Regelungen gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
- Diese Bedingungen gelten für volljährige und minderjährige Teilnehmende. Minderjährige werden durch ihre Erziehungsberechtigten oder durch eine hierzu bevollmächtigte volljährige Person angemeldet.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldesystem Pretix oder über einen anderen vom Veranstalter bereitgestellten Anmeldeweg.
- Mit dem Absenden der Anmeldung wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags abgegeben.
- Der Teilnahmevertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung des Veranstalters in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich eine Teilnahmebestätigung, wenn dies ausdrücklich aus ihr hervorgeht.
- Wer eine andere Person anmeldet, muss zu deren Anmeldung und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen berechtigt sein. Vor der Übermittlung personenbezogener Daten müssen die dafür erforderlichen Zustimmungen oder sonstigen Berechtigungen vorliegen.
- Werden Minderjährige durch eine Gruppenleitung oder eine andere bevollmächtigte Person angemeldet, muss diese insbesondere sicherstellen, dass:
- die Erziehungsberechtigten der Teilnahme zugestimmt haben,
- die für die Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden dürfen,
- erforderliche Angaben zu Gesundheit, Unterstützungsbedarf und Notfällen mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt wurden und
- die im Veranstaltungsangebot vorgesehene Aufsichtsregelung bekannt ist und eingehalten wird.
Der Veranstalter kann einen geeigneten Nachweis der Anmeldeberechtigung oder der Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
- Bei begrenzter Platzanzahl werden die Plätze grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldungen vergeben, sofern im Veranstaltungsangebot keine anderen sachlichen Vergabekriterien genannt werden. Vor der Teilnahmebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
3. Teilnahmebeitrag und Zahlung
- Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweg des Teilnahmebeitrags ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot.
- Die Abrechnung kann insbesondere durch unmittelbare Zahlung, Banküberweisung, Barzahlung oder Rechnungsstellung an einen DPSG-Stamm erfolgen.
- Zahlungspflichtig ist die im Veranstaltungsangebot oder im Anmeldeverfahren als zahlungspflichtig bezeichnete Person oder Organisation. Wird eine Rechnung vereinbarungsgemäß an einen DPSG-Stamm gestellt, ist dieser gegenüber dem Veranstalter zur Zahlung verpflichtet.
- Der Veranstalter kann die Teilnahme von der fristgerechten und vollständigen Zahlung des Teilnahmebeitrags abhängig machen.
- Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit, Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann der Veranstalter vom Teilnahmevertrag zurücktreten, die Anmeldung stornieren und den Platz anderweitig vergeben.
- Kosten, die durch Rücklastschriften, fehlerhafte Zahlungsangaben oder vergleichbare von der zahlungspflichtigen Person zu vertretende Umstände entstehen, können in der tatsächlich angefallenen Höhe weiterberechnet werden. Der Nachweis, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind, bleibt möglich.
4. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
- Eine Abmeldung ist jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail, möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
- Es gelten vorrangig die im jeweiligen Veranstaltungsangebot ausgewiesenen Stornobedingungen.
- Sind keine besonderen Stornobedingungen angegeben, kann der Veranstalter Ersatz für die durch die Abmeldung tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten verlangen. Ersparte Aufwendungen, anderweitig verwendbare Leistungen und Einnahmen aus einer Ersatzbelegung werden angerechnet.
- Der abmeldenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
- Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung können die nicht mehr vermeidbaren Kosten bis zur Höhe des vollständigen Teilnahmebeitrags berechnet werden. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung werden berücksichtigt.
- Eine Ersatzperson kann vorgeschlagen werden. Der Veranstalter kann deren Teilnahme nur aus sachlichen Gründen ablehnen. Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- die Nichterfüllung einer Altersgrenze,
- fehlende notwendige Qualifikationen oder Teilnahmevoraussetzungen,
- entgegenstehende Förderbedingungen,
- bereits verbindlich abgeschlossene Buchungs- oder Meldelisten,
- Vorgaben zur Belegung von Schlaf- oder Sanitärräumen oder
- im Veranstaltungsangebot vorab bekannt gegebene Auswahlkriterien.
- Eine krankheitsbedingte Verhinderung oder ein krankheitsbedingter Abbruch führt nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung. Maßgeblich sind die jeweiligen Stornobedingungen sowie die tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
- Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB erfüllt sind, besteht bei Verträgen über termingebundene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, Beherbergung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken oder vergleichbaren Leistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das vertragliche Recht zur Abmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen bleibt unberührt.
5. Absage, Abbruch und Änderungen durch den Veranstalter
- Der Veranstalter kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, abbrechen, verschieben oder in zumutbarem Umfang ändern.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- einer zu geringen Teilnehmendenzahl,
- Krankheit oder Ausfall unverzichtbarer Leitungspersonen,
- höherer Gewalt,
- erheblichen Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken,
- behördlichen Anordnungen,
- Ausfall der Unterkunft, Veranstaltungsstätte oder Beförderung,
- Wegfall wesentlicher Fördermittel oder
- sonstigen Umständen, durch die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
- Bei einer vollständigen Absage vor Veranstaltungsbeginn werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet.
- Ansprüche auf Ersatz selbst gebuchter Reise-, Übernachtungs- oder sonstiger Folgekosten bestehen nur, wenn der Veranstalter den Grund der Absage zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften einen solchen Anspruch vorsehen.
- Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden wichtigen Grund abgebrochen werden, richtet sich ein möglicher Erstattungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Berechnung können bereits vollständig und vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen berücksichtigt werden, soweit diese für die teilnehmende Person einen eigenständigen wirtschaftlichen oder tatsächlichen Wert hatten. Nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit der Veranstalter hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften keinen Anspruch auf die Gegenleistung behält.
Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt.
6. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
- Die Teilnehmenden müssen die im Veranstaltungsangebot genannten persönlichen, gesundheitlichen und organisatorischen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Erziehungsberechtigte und volljährige Teilnehmende müssen die verantwortlichen Leitungspersonen rechtzeitig über Umstände informieren, deren Kenntnis für eine sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere:
- Allergien und Unverträglichkeiten,
- erforderliche Medikamente,
- gesundheitliche Einschränkungen,
- Unterstützungsbedarf,
- ansteckende Erkrankungen und
- besondere Risiken bei geplanten Aktivitäten.
- Medizinische und gesundheitliche Angaben sind vollständig und zutreffend zu machen, soweit sie für die sichere Durchführung erforderlich sind. Die datenschutzrechtlichen Informationen und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen werden gesondert bereitgestellt beziehungsweise eingeholt.
- Die Verantwortung für das Mitführen und die eigenständige Einnahme persönlicher Medikamente verbleibt grundsätzlich bei der teilnehmenden Person, den Erziehungsberechtigten oder der zuständigen Gruppenleitung.
- Eine Verabreichung oder Verwahrung von Medikamenten durch den Veranstalter oder seine Leitungspersonen erfolgt nur, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde und eindeutige schriftliche Angaben zu Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Lagerung und Anwendung vorliegen.
- Gesetzliche Pflichten zur Ersten Hilfe und zur Hilfeleistung in Notfällen bleiben unberührt.
- Der Veranstalter kann die Teilnahme verweigern oder die weitere Teilnahme beenden, wenn aufgrund konkreter Umstände:
- eine erhebliche Gefahr für die teilnehmende Person oder andere Personen besteht,
- notwendige gesundheitliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- für die sichere Betreuung erforderliche Informationen trotz Aufforderung nicht mitgeteilt werden oder
- eine sichere Betreuung mit den verfügbaren personellen und sachlichen Mitteln nicht gewährleistet werden kann.
Die Entscheidung muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Soweit möglich, sind zuvor mildere und zumutbare Maßnahmen zu prüfen.
- Bei minderjährigen Teilnehmenden können die Erziehungsberechtigten verpflichtet werden, das Kind abzuholen oder eine Abholung zu organisieren. Die hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, wenn der Grund für die Abholung aus dem Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person oder der Erziehungsberechtigten stammt und vom Veranstalter nicht zu vertreten ist.
7. Datenschutz
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nach dem jeweils geltenden Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz und den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen.
- Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies erforderlich ist für:
- die Bearbeitung der Anmeldung und den Abschluss des Teilnahmevertrags,
- die Organisation und Durchführung der Veranstaltung,
- die Kommunikation mit Teilnehmenden, Erziehungsberechtigten und Gruppenleitungen,
- die Unterbringung und Verpflegung,
- die Abrechnung und Zahlungsverwaltung,
- die Wahrnehmung von Aufsichts-, Schutz- und Fürsorgepflichten,
- die Beantragung, Abrechnung und Prüfung von Fördermitteln,
- die Bearbeitung von Versicherungsfällen sowie
- die Erfüllung gesetzlicher, kirchlicher, steuerrechtlicher und förderrechtlicher Verpflichtungen.
- Verarbeitet werden, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, insbesondere:
- Stamm- und Kontaktdaten,
- Geburts- und Altersangaben,
- Angaben zur Verbandszugehörigkeit und Funktion,
- Angaben zum Teilnahmezeitraum,
- Abrechnungs- und Zahlungsdaten,
- Angaben zu Unterbringung und Verpflegung,
- Kontaktdaten für Notfälle,
- gesundheitlich relevante Angaben und
- Angaben zu einem erforderlichen Unterstützungsbedarf.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden nur verarbeitet, wenn hierfür eine gesetzliche oder kirchenrechtliche Rechtsgrundlage besteht oder eine erforderliche ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde.
- Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Sind bestimmte Angaben für eine sichere Durchführung zwingend erforderlich, kann der Widerruf einer Einwilligung dazu führen, dass eine Teilnahme nicht oder nicht mehr möglich ist. Dies gilt nur, wenn keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung besteht und eine sichere Teilnahme ohne die betreffenden Angaben nicht gewährleistet werden kann.
- Personenbezogene Daten werden nur übermittelt, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung oder die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Empfänger können je nach Veranstaltung insbesondere sein:
- verantwortliche Leitungspersonen,
- beteiligte DPSG-Stämme und Verbandsebenen,
- Unterkünfte und Verpflegungsdienstleister,
- Beförderungsunternehmen,
- Versicherungen,
- der Bayerische Jugendring und Kreisjugendringe,
- kirchliche, kommunale oder staatliche Förder- und Prüfstellen sowie
- technische Auftragsverarbeiter, insbesondere der Betreiber des eingesetzten Online-Anmeldesystems.
An Empfänger werden jeweils nur die für den konkreten Zweck erforderlichen Daten übermittelt.
- Personenbezogene Daten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen, kirchlichen, steuerrechtlichen, versicherungsrechtlichen oder förderrechtlichen Aufbewahrungs- und Prüfpflichten entgegenstehen.
- Die vollständigen Informationen nach den §§ 14 bis 16 KDG, insbesondere zu:
- dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen,
- dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
- den jeweiligen Zwecken und Rechtsgrundlagen,
- den Empfängern,
- der Speicherdauer,
- den Rechten betroffener Personen und
- dem Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsicht
werden in der Datenschutzerklärung und den veranstaltungsbezogenen Datenschutzinformationen bereitgestellt.
Diese sind abrufbar unter:
https://www.dpsg-passau.de/datenschutz
- Die veranstaltungsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahme, Speicherung, interne Verwendung und Veröffentlichung werden rechtlich getrennt beurteilt.
- Übersichtsaufnahmen des Veranstaltungsgeschehens und Aufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, können auf Grundlage einer gesetzlichen oder kirchenrechtlichen Erlaubnis verarbeitet werden, wenn die berechtigten Interessen des Veranstalters die Rechte und Interessen der abgebildeten Personen überwiegen.
Dabei werden insbesondere Anlass und Art der Veranstaltung, das Alter der betroffenen Personen, die Aufnahmesituation, die Erkennbarkeit, der vorgesehene Verwendungszweck und mögliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen berücksichtigt.
- Ohne eine gesonderte Einwilligung dürfen Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, nur für interne und nicht öffentliche Zwecke verwendet werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Hierzu können insbesondere gehören:
- interne Dokumentation und Nachbereitung,
- interne Berichte,
- nicht öffentliche Chroniken,
- nicht öffentliche Präsentationen und
- persönlich oder innerhalb einer geschlossenen Gruppe ausgegebene Urkunden oder Erinnerungen.
- Eine Veröffentlichung oder öffentliche Verbreitung erkennbarer und zuordenbarer Aufnahmen, insbesondere:
- auf öffentlich zugänglichen Internetseiten,
- in sozialen Netzwerken,
- in Pressemitteilungen,
- in öffentlich verbreiteten Druckwerken oder
- in sonstigen öffentlich zugänglichen Medien,
erfolgt nur, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche oder kirchenrechtliche Rechtsgrundlage besteht oder eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung eingeholt wurde.
- Bei Minderjährigen werden Alter und Einsichtsfähigkeit berücksichtigt. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese von den Erziehungsberechtigten und, abhängig von Alter und Einsichtsfähigkeit, zusätzlich von der minderjährigen Person eingeholt.
- Einwilligungen in bestimmte Aufnahme- oder Veröffentlichungszwecke werden gesondert, konkret und freiwillig abgefragt. Die Nichterteilung einer freiwilligen Einwilligung führt zu keinen Nachteilen für die Teilnahme.
- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Nach einem Widerruf werden die betreffenden Aufnahmen aus zukünftigen Veröffentlichungen entfernt, soweit dies technisch und organisatorisch möglich und rechtlich erforderlich ist. Bereits verbreitete Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden. Bei Veröffentlichungen durch Dritte kann eine vollständige Entfernung trotz angemessener Maßnahmen nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
- Teilnehmende und Erziehungsberechtigte können die verantwortlichen Leitungspersonen darauf hinweisen, wenn keine Aufnahmen der betreffenden Person angefertigt werden sollen. Der Veranstalter wird dies im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren berücksichtigen.
- Die vollständigen datenschutzrechtlichen Informationen zur Verarbeitung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen werden gesondert bereitgestellt.
9. Verhalten, Jugendschutz und Regeln der DPSG
- Es gelten:
- die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen,
- die Ordnungen und Grundsätze der DPSG,
- der Verhaltenskodex der DPSG,
- die veranstaltungsbezogenen Haus-, Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie
- die zumutbaren Anweisungen der Veranstaltungsleitung und der beauftragten Leitungspersonen.
- Besitz, Konsum und Weitergabe illegaler Drogen sowie sonstiger verbotener Substanzen sind untersagt.
- Der Veranstalter kann den Besitz, die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke vollständig untersagen oder über die gesetzlichen Vorgaben hinaus beschränken.
- Soweit Alkohol zugelassen ist, gelten mindestens folgende Veranstaltungsregeln:
- Personen unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke besitzen, erhalten oder konsumieren.
- Personen im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen ausschließlich Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein und daraus hergestellte Mischgetränke besitzen oder konsumieren.
- Spirituosen und andere branntweinhaltige Getränke sind ausschließlich für Volljährige zulässig.
Weitergehende veranstaltungsbezogene Einschränkungen bleiben möglich.
- Rauchen sowie der Besitz oder Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und vergleichbaren Erzeugnissen sind Minderjährigen untersagt. Der Veranstalter kann den Konsum auch für Volljährige räumlich und zeitlich beschränken.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen, einer Gefährdung anderer Personen oder einer erheblichen Störung des Veranstaltungsablaufs kann die betreffende Person nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Eine vorherige Ermahnung ist entbehrlich, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, eine unmittelbare Gefahr besteht oder eine Fortsetzung der Teilnahme für den Veranstalter oder andere Beteiligte nicht zumutbar ist.
- Im Falle eines von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags, soweit dem Veranstalter bereits Kosten entstanden sind oder diese nicht mehr vermieden werden können. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
- Bei Minderjährigen können die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Abholung verpflichtet werden. Die dadurch entstehenden erforderlichen Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, wenn der Ausschlussgrund aus dem Verantwortungsbereich der minderjährigen Person oder der Erziehungsberechtigten stammt und vom Veranstalter nicht zu vertreten ist.
10. Aufsicht
- Die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht richtet sich nach Art der Veranstaltung, Alter und Entwicklungsstand der Teilnehmenden, den örtlichen Gegebenheiten, dem Veranstaltungsprogramm und den erkennbaren Risiken.
- Aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot oder den ergänzenden Teilnahmeinformationen ergibt sich, ob die Aufsicht:
- durch vom Veranstalter eingesetzte Leitungspersonen,
- durch mitreisende oder begleitende Gruppenleitungen oder
- gemeinsam durch beide Personengruppen
wahrgenommen wird.
- Begleitende Gruppenleitungen bleiben für die ihnen zugeordneten minderjährigen Teilnehmenden verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich und eindeutig eine andere Aufsichtsregelung vereinbart wurde.
- Eine ununterbrochene Einzelbeaufsichtigung ist grundsätzlich nicht geschuldet. Minderjährigen können ihrem Alter, Entwicklungsstand, ihrer persönlichen Reife und der konkreten Situation entsprechende Freiräume zur selbstständigen Gestaltung eingeräumt werden.
- Minderjährige und volljährige Teilnehmende müssen den zumutbaren Anweisungen der verantwortlichen Leitungspersonen Folge leisten.
- Für die selbst organisierte An- und Abreise sowie für Wege und Zeiten außerhalb des vom Veranstalter organisierten offiziellen Veranstaltungsrahmens übernimmt der Veranstalter keine Aufsicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nach den vorstehenden Bestimmungen. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
- Für Schäden bei einer selbst organisierten An- und Abreise oder im Rahmen privater Fahrgemeinschaften haftet der Veranstalter nur, wenn er den Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Zwingende gesetzliche Ansprüche und die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
12. Versicherungsschutz
- Soweit für die jeweilige Veranstaltung Versicherungsschutz über die DPSG oder einen anderen Versicherungsträger besteht, richtet sich dessen Umfang ausschließlich nach den zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltenden Versicherungsbedingungen.
- Durch diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen wird kein über die jeweiligen Versicherungsbedingungen hinausgehender Versicherungsschutz begründet.
- Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, einen möglicherweise erforderlichen zusätzlichen Versicherungsschutz zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Auslandsveranstaltungen, Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung und besondere persönliche Ausrüstung.
13. Förderung und Zuschüsse
- Veranstaltungen können insbesondere durch den Bayerischen Jugendring, Kreisjugendringe, kirchliche Stellen, Kommunen oder andere öffentliche oder private Stellen gefördert werden.
- Die Gewährung von Zuschüssen kann insbesondere von persönlichen Angaben, der tatsächlichen Teilnahme, bestimmten Altersgrenzen, dem Wohnort und weiteren Fördervoraussetzungen abhängen.
- Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten können im notwendigen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang an die zuständigen Förder-, Prüf- und Abrechnungsstellen übermittelt werden.
- Teilnehmende müssen förderrelevante Angaben vollständig und zutreffend machen und erforderliche Teilnahmenachweise erbringen.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbraucherverträgen bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese Vorschriften nach den gesetzlichen Bestimmungen unabhängig von der getroffenen Rechtswahl anzuwenden sind.
- Datenschutzrechtlich gelten die auf den Veranstalter anwendbaren kirchlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere das jeweils geltende Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen.
- Gerichtsstand ist Passau nur, wenn die andere Vertragspartei:
- Kaufmann oder Kauffrau,
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
DPSG Diözesanverband Passau
Steinweg 1 · 94032 Passau
Telefon: 0851 3935420
E-Mail: dpsg@bistum-passau.de
Stand: 3. August 2026