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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)

für die internationale Begegnungsfahrt „Südafrika 2027“

des DPSG Diözesanverbands Passau (Projektgruppe Südafrika)

1. Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die internationale Begegnungsfahrt „Südafrika 2027“ des DPSG Diözesanverbands Passau (nachfolgend „Veranstalter“), vertreten durch die Projektgruppe Südafrika (PG Südafrika).

(2) Sie gelten für alle volljährigen Personen, die sich über das bereitgestellte Online-Anmeldesystem (Pretix) oder auf anderem Weg um eine Teilnahme bewerben.

2. Teilnahmeantrag, Auswahl und Vertragsschluss

(1) Mit dem Absenden des Formulars stellen Teilnehmende einen Teilnahmeantrag.

(2) Der Teilnahmeantrag ist noch keine verbindliche Anmeldung.

(3) Ein verbindliches Teilnahmeverhältnis kommt zustande, wenn

a) der Veranstalter den Teilnahmeantrag in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt und

b) der Teilnahmebeitrag gemäß Ziffer 3 fristgerecht gezahlt wird.

(4) Der Veranstalter kann Teilnahmeanträge ablehnen, insbesondere bei begrenzter Platzanzahl oder wenn pädagogische bzw. gruppendynamische Gründe eine Auswahl erfordern.

(5) Der Veranstalter strebt eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe an (z. B. Alter, Geschlecht, Engagement im Verband, Herkunft aus verschiedenen Stämmen).

3. Teilnahmebeitrag, Zahlungsbedingungen, Durchführung

(1) Der Teilnahmebeitrag beträgt voraussichtlich 1.400 € pro Person.

(2) Die Kalkulation beruht auf den derzeit erwarteten Kosten und Fördermitteln.

(3) Zahlungsplan:

a) 900 € bis 06.03.2026 (erste Rate),

b) Restbetrag spätestens bis 01.12.2026.

(4) Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter nach Mahnung in Textform den Platz neu vergeben und vom Teilnahmeverhältnis zurücktreten.

(5) Der Veranstalter kann die Fahrt verschieben oder absagen, wenn eine sichere oder wirtschaftlich tragfähige Durchführung nicht möglich ist (z. B. Förderlage, Sicherheitslage, politische Situation, erhebliche Kostenänderungen). In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge abzüglich bereits entstandener Kosten erstattet.

4. Rücktritt, Stornierung, Ersatzteilnehmende

(1) Teilnehmende können jederzeit in Textform (z. B. E-Mail) zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

(2) Bei Rücktritt werden geleistete Zahlungen erstattet, abzüglich der bis dahin nachweislich entstandenen und nicht mehr stornierbaren Kosten (z. B. Flüge, Unterkünfte, Transfers, Versicherungen, Visa/Einreiseformalitäten). Der Veranstalter berücksichtigt ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung (z. B. Nachbesetzung des Platzes).

(3) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Kosten nach Abs. 2 angerechnet. Reichen die geleisteten Zahlungen zur Deckung der nach Abs. 2 anfallenden Kosten nicht aus, kann der Veranstalter den Differenzbetrag verlangen.

(4) Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn keine nach Abs. 2 relevanten Kosten entstanden sind.

(5) Ersatzteilnehmende können benannt werden, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die PG Südafrika zustimmt; bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten bleiben hiervon unberührt.

5. Reiserechtliche Einordnung (Ausnahme vom Pauschalreiserecht)

Diese Reise wird nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten. Daher finden die Vorschriften über Pauschalreiseverträge keine Anwendung (§ 651a Abs. 5 Nr. 1 BGB).

6. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Veranstalters zur Begegnungsfahrt „Südafrika 2027“.

7. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung.

(2) Eine Verweigerung der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme.

(3) Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

8. Mitwirkungspflichten, Verhalten, Ausschluss

(1) Teilnehmende verpflichten sich, die Werte und Verhaltensgrundsätze der DPSG zu achten und den Weisungen der Reiseleitung insbesondere aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.

(2) Illegale Drogen sind untersagt. Alkohol ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Reiseleitung zulässig.

(3) Teilnehmende sind verpflichtet, für erforderliche Reisedokumente (insbesondere gültiger Reisepass) und notwendige Mitwirkungshandlungen im Rahmen der Einreiseformalitäten fristgerecht zu sorgen, soweit diese nicht durch den Veranstalter übernommen werden.

(4) Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Regeln, Weisungen oder Sicherheitsbestimmungen kann der Veranstalter Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall gelten für die finanzielle Abwicklung die Grundsätze aus Ziffer 4 Abs. 2 und 3.

9. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird nur im Rahmen der Abs. 1–3 gehaftet.

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10. Textform, Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen der Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter (insbesondere Rücktritt, Widerruf, Mitteilungen) erfolgen mindestens in Textform (§ 126b BGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht; datenschutzrechtlich ergänzend das KDG.

Stand: 03. Januar 2026

DPSG Diözesanverband Passau – Projektgruppe Südafrika

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