Allgemeine Geschaefts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen des DPSG Diözesanverbands Passau

Bitte lies die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Mit dem Absenden deiner Anmeldung erklärst du, dass du diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hast.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des DPSG Diözesanverbands Passau (nachfolgend „Veranstalter“), insbesondere Diözesanversammlungen, Stufenkonferenzen, Wochenendveranstaltungen, Zeltlager, Schulungen und sonstige Bildungsmaßnahmen.

Sie gelten für volljährige Teilnehmende sowie für minderjährige Teilnehmende, deren Anmeldung durch Erziehungsberechtigte erfolgt.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldesystem des Veranstalters (Pretix) oder über andere vom Veranstalter bereitgestellte Wege.

(2) Mit dem Absenden der Anmeldung geben Teilnehmende bzw. Erziehungsberechtigte ein verbindliches Angebot zur Teilnahme ab.

(3) Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter (z. B. per E-Mail) zustande.

(4) Bei begrenzter Platzanzahl erfolgt die Vergabe nach Eingang der Anmeldungen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3. Teilnahmebeitrag und Zahlung

(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen werden Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweg im jeweiligen Veranstaltungsangebot (Pretix/Einladung) angegeben.

(2) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Teilnahme/Platz nur, wenn der Teilnahmebeitrag fristgerecht vollständig eingegangen ist, sofern im Veranstaltungsangebot nichts Abweichendes geregelt ist.

(3) Gerät eine zahlungspflichtige Person in Zahlungsverzug, kann der Veranstalter nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. die Anmeldung stornieren und den Platz anderweitig vergeben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4. Rücktritt und Stornierung

(1) Eine Abmeldung ist jederzeit in Textform möglich (z. B. per E-Mail). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Veranstalter.

(2) Für viele Veranstaltungen entstehen dem Veranstalter feste Kosten (insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Programm, Reisekosten). Daher gelten die im jeweiligen Veranstaltungsangebot (Pretix/Einladung) ausgewiesenen Stornobedingungen (z. B. Stornopauschalen oder Stornostufen).

(3) Sind im Veranstaltungsangebot keine Stornobedingungen ausgewiesen, werden der abmeldenden Person die dem Veranstalter nachweislich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten in Rechnung gestellt. Der abmeldenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(4) Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung („No-Show“) können die entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten vollständig berechnet werden.

(5) Ersatzteilnehmende können bis zum Veranstaltungsbeginn benannt werden, sofern dem keine organisatorischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen (z. B. Programmvorgaben, Altersgrenzen, Teilnehmendenlisten für Förderung/Versicherung).

Hinweis: Bei Veranstaltungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

5. Absage, Abbruch und Änderungen durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, abbrechen oder in zumutbarem Umfang ändern (z. B. Krankheit von Leitungspersonen, höhere Gewalt, erhebliche Sicherheitsrisiken, behördliche Auflagen, Ausfall von Unterkunft/Transport, zu geringe Teilnehmendenzahl).

(2) Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, die außerhalb eines vom Veranstalter organisierten Leistungsumfangs eigenständig gebucht wurden) bestehen nur, soweit diese gesetzlich zwingend vorgesehen sind.

(3) Änderungen von Programm, Ablauf oder Einsatzort, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern und den Teilnehmenden zumutbar sind, berechtigen nicht zum Rücktritt und nicht zur Minderung.

6. Datenschutz

(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) zum Zweck der Organisation, Durchführung, Abrechnung und Nachbereitung der Veranstaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher, kirchlicher und förderrechtlicher Pflichten.

(2) Verarbeitet werden insbesondere: Stammdaten und Kontaktdaten, Daten zur Teilnahme (z. B. Altersgruppe, Zugehörigkeit, An-/Abreise- und Programminformationen), Abrechnungs- und Zahlungsdaten sowie – sofern erforderlich – Angaben zu Ernährung/Unverträglichkeiten und gesundheitlich relevanten Informationen (z. B. für Notfälle, Aufsicht und Fürsorgepflichten).

(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) werden nur verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt; ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

(4) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist oder eine rechtliche bzw. förderrechtliche Verpflichtung besteht (z. B. öffentliche Förderstellen; Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Transportdienstleister jeweils im notwendigen Umfang).

(5) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen, kirchlichen oder förderrechtlichen Aufbewahrungs- und Prüfpflichten entgegenstehen.

(6) Weitere Informationen (insbesondere zu Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie Betroffenenrechten) ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Veranstalters, abrufbar unter: [Link/Ort einfügen].

(7) Die veranstaltungsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.

7. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Verbandsarbeit sowie zur internen Nachbereitung (z. B. Berichte, Chronik, interne Präsentationen) erstellt werden.

(2) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind (z. B. Website, Social Media, Printmedien), erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer hierfür erteilten Einwilligung; bei Minderjährigen durch Erziehungsberechtigte.

(3) Ein Widerruf erteilter Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen des Zumutbaren entfernt oder nicht weiterverwendet; eine vollständige Rücknahme aus bereits verbreiteten Medien (z. B. Druckerzeugnissen oder bereits geteilten Beiträgen Dritter) kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

8. Verhalten, Jugendschutz und Regeln der DPSG

(1) Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen, die jeweils geltenden Regeln/Ordnungen der DPSG sowie der Verhaltenskodex der DPSG.

(2) Besitz, Konsum und Weitergabe illegaler Drogen sind untersagt.

(3) Alkohol: Der Veranstalter kann Alkohol vollständig untersagen. Sofern Alkohol zugelassen ist, gilt mindestens der gesetzliche Rahmen:

9. Haftung und Aufsicht

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

(4) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen; ausgenommen sind Fälle nach (1) und (2).

(5) Für minderjährige Teilnehmende wird die Aufsicht im Rahmen der Veranstaltung durch die vom Veranstalter benannten Leitungspersonen wahrgenommen; eine lückenlose Einzelaufsicht besteht nicht. Anordnungen der Leitungspersonen ist Folge zu leisten.

(6) Für An- und Abreise sowie Wege und Zeiten außerhalb des vom Veranstalter organisierten offiziellen Rahmens handeln Teilnehmende bzw. Erziehungsberechtigte eigenverantwortlich.

10. Förderung und Zuschüsse

(1) Veranstaltungen können aus öffentlichen Mitteln gefördert werden (z. B. Bayerischer Jugendring, Kreisjugendringe, staatliche Stellen).

(2) Hierfür können erforderliche personenbezogene Daten im notwendigen Umfang an die zuständigen Förderstellen übermittelt werden.

11. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Datenschutzrechtlich gelten die Vorschriften des KDG.

(3) Gerichtsstand ist Passau nur, sofern die teilnehmende Person Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

DPSG Diözesanverband Passau

Steingasse 1 · 94032 Passau

Telefon: 0851 3935420

E-Mail: dpsg@bistum-passau.de